Die Aufbringung der finanziellen Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes erfolgt durch Beiträge der Mitglieder, die von der Generalversammlung festgesetzt werden.
Die Mitglieder des Vereines sind
(a) ordentliche Mitglieder,
(b) unterstützende Mitglieder,
(c) fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind physische Personen. Unterstützende und fördernde Mitglieder sind juristische Personen mit gestaffelten Mitgliedsbeiträgen.
Informationen zu den aktuellen Mitgliedsbeiträgen sowie die Formulare für die Beitrittserklärung finden Sie hier.
Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, kann auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.